Quellengebundene Einordnung · keine individuelle medizinische Beratung

Regelungsquelle · enge Aussage

Kreatin-Leistungsangabe: Wortlaut und Bedingungen

Die offizielle Formulierung, ihre Bedingungen und die Grenze zur persönlichen Empfehlung bleiben klar getrennt.

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Die erlaubte Aussage ist eng

Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 führt für Kreatin die Aussage, dass es die körperliche Leistung bei aufeinanderfolgenden kurzen, hochintensiven Belastungen erhöht. Die Begriffe gehören zusammen: Die Formulierung ist kein allgemeines Versprechen für jede Sportart, jede Belastungsdauer oder jede Person.

Diese Seite gibt die Regelungsquelle wieder. Sie bewertet weder ein konkretes Produkt noch eine individuelle Reaktion.

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – Bedingungen der Kreatin-Angabe

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Die Bedingungen gehören zur selben Aussage

Die gelistete Angabe ist an Lebensmittel gebunden, die eine tägliche Aufnahme von 3 g Kreatin bereitstellen. Die Information richtet sich laut Regelungsquelle an Erwachsene, die hochintensiv trainieren.

Das ist Quellenkontext, keine persönliche Dosieranweisung. Ob ein Produkt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt oder eine Einnahme für jemanden geeignet ist, wurde hier nicht geprüft.

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – Bedingungen der Kreatin-Angabe

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Drei Fragen bleiben getrennt

Regelungsfrage: Welche Formulierung und Bedingungen stehen in der EU-Liste? Studienfrage: Was wurde in einem bestimmten Kollektiv gemessen? Persönliche Frage: Was ist für eine einzelne Person geeignet? Nur die erste Frage wird auf dieser Seite beantwortet.

Zur Bedeutung der Belastungsbegriffe · Zu den persönlichen Grenzen · Zur offiziellen Quelle

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – Bedingungen der Kreatin-Angabe